Während des gesamten Mediationsverfahrens ist es von größter Wichtigkeit, dass alle Parteien zu jedem Zeitpunkt auch den gleichen Informationsstand haben, der für die vollständige Ermittlung der Bedürfnisse und Interessen der Parteien und für die Erarbeitung der Lösungsmöglichkeiten vom Bedeutung sind.
Da nicht immer von Beginn an erkennbar ist, welche Informationen hierfür erforderlich sind, muss der Mediator im Rahmen der Durchführung des Verfahrens gegebenenfalls kleinere Unterbrechungen vornehmen, in denen alle a Konflikt beteiligten Parteien zunächst einmal auf den gleichen Sachstand gebracht werden. Ohne das Vorliegen der gleichen Kenntnisse bei allen Beteiligten, können die Bedürfnisse der Konfliktparteien nur sehr selten wirklich fehlerfrei herausgearbeitet werden.
Es ist so sicherlich leicht nachvollziehbar, dass eine Konfliktpartei, wenn sie nicht einmal den gleichen Informations- und Kenntnisstand wie die andere(n) hat, in der Regel ihre eigenen Interessen auch für sich selbst gar nicht klar definieren kann. Nicht selten können sehr positive Auswirkungen auf den Konflikt und die so wichtige gemeinsame Vertrauensbasis erzielt werden, wenn alle die gleichen Fakten und Daten zu dem jeweiligen Konflikt auch wirklich kennen und ggf. auch vorliegen haben.
In vielen Verfahren sind es sogar die Konfliktparteien selbst, die im Rahmen der Mediation Informationen von der oder den anderen Konfliktparteien erst einmal vollständig vorgelegt haben wollen. Hier ist es dann immer zwingend erforderlich, sofort auf die entsprechenden Forderungen und Wünsche der Parteien einzugehen, und, wenn dies erforderlich sein sollte, eine Unterbrechung vorzunehmen, um eine Zwischenvereinbarung darüber abstimmen zu können. Im Rahmen dieser separaten Teil-Vereinbarung wird dann z.B. zunächst zwischen den Konfliktparteien geregelt, wie und bis wann die gewünschten Informationen zwischen ihnen ausgetauscht werden sollen. Nach der Übergabe und der Sichtung der Informationen kann das Verfahren dann wieder planmäßig fortgeführt werden.