Wie in vielen Bereichen, ist es auch beim Datenschutz so, dass dieser zum einen im Innenverhältnis, also im Verhältnis zu den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch im Außenverhältnis, also immer dann, wenn Beschäftigte selbst Datenschutzverstöße im Rahmen ihrer Leistungserbringung realisieren, zu schlimmen Konflikten unter den Mitarbeitern selbst und zu solchen zwischen den Führungskräften und ihren jeweiligen Mitarbeitern führen kann.

Eskalieren können solche zunächst vielleicht nur internen Differenzen dann, wenn zum Beispiel von außen die jeweiligen Datenschutzverstöße gerügt und entsprechende Überprüfungen durchgeführt werden oder es sogar zu Abmahnungen kommt.

Spätestens dann stellt sich die Verantwortlichkeit einer jeden einzelnen Person. Zu fragen ist hier, wann sie von welchem Datenschutzverstoß Kenntnis hatte, beziehungsweise ob sie diesen ggf. sogar bewusst realisiert hat.

Die rechtliche Bewertung solcher Verfahren ist umfangreich und sehr zeit- und kostenintensiv. Aber auch hier entstehen viele große Probleme jedoch aus zunächst noch kleineren Unstimmigkeiten und müssen daher möglichst früh kommuniziert werden.

Nicht zuletzt auch auf Grund des mit einem Mediationsverfahren verbundenen offenen Kommunikationsaustauschs der Parteien in einem frühen Stadium, werden vielfach Risiken für die Zukunft endgültig vermieden. Ein offener Umgang, verbunden mit der Kommunikation aller Interessen und Bedürfnisse der beteiligten Menschen und Abteilungen im Unternehmen, führen dazu, dass die Risiken einer sich nach außen ausbreitenden Datenschutzverletzung erheblich reduziert werden können. Nicht zuletzt auch wegen der aus einer Datenschutzverletzung resultierenden erheblichen unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken, sollte insbesondere auch der drohende mittelbare Imageverlust in der Öffentlichkeit bedacht werden. Führt der Umgang mit Daten intern und/ oder extern zu Unstimmigkeiten und Problemen sollten diese frühzeitig durch ein Mediationsverfahren gelöst und zukünftige neue Probleme durch eine abgestimmte Vorgehensweise und Vermeidungsstrategien vermieden werden.

Insbesondere der Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens gerät aktuell immer häufiger in Konflikte mit der Geschäftsführung, da er dieser zwar unterstellt, sie aber dennoch häufig wegen drohender Datenschutzverstöße kritisieren muss. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten kollidieren leider in sehr vielen Fällen mit seiner eigenen wirtschaftlichen Abhängigkeit als Angestellter des jeweiligen Unternehmens. Die Praxis zeigt, dass zwischen sehr vielen Datenschutzbeauftragten, gleich ob intern oder extern, und den Unternehmensleitungen eine Vielzahl von Konflikten und offenen Auseinandersetzungen drohen können.

Sind Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer selbst nicht mehr in der Lage diese Streitigkeiten beizulegen, sollten sie dringend und schnellst möglichst externe Hilfe in Anspruch nehmen. Geschieht dies nicht, können selbst eigentlich kleinere Konflikte zu einem späteren Zeitpunkt zu einem großen offenen Konflikt eskalieren.